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EEG Umlagepflichtig nach §61 EEG sind alle Anlagen mit Inbetriebnahmedatum ab 2014 als Eigenverbrauchsanlage /Überschusseinspeisung (Anlagenbetreiber und Stromverbraucher juristisch die gleiche Person) mit folgenden Ausnahmen | EEG Umlage |
Anlagen Inbetriebnahme vor 2014 (§61c) (ohne das die Anlage bis zum 31.12.2017 um mehr als 30% erweitert wurde) |
befreit |
Anlagen Inbetriebnahme ab 2014 bis zu 10 kWp und max. 10.000 kWh Eigenverbrauch (§61a) | befreit |
Inselanlagen ohne unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an ein Stromnetz (§61a) | befreit |
Anlagen größer als 10 kWp (§61b) | 40% der EEG Umlage |
Anlagen Inbetriebnahme vor 2014 und Erneuerung oder Ersetzung ohne Erweiterung nach dem 31. Dezember 2017 (§61e) | 20% der EEG Umlage |
Inbetriebnahme ab dem 01.01.2014 als Eigenverbrauchsanlage/Überschusseinspeisung (Anlagenbetreiber und Stromverbraucher juristisch die gleiche Person) | bis zu 7kWp | größer 7 kWp und bis zu 10 kWp |
größer als 10 kWp |
2.1 Meldepflicht beim Netzbetreiber §74a Anlagenanschrift, Anlagenbetreiber, Anlagengröße in kWp, Angabe ob und ab wann (normalerweise Inbetriebnahmedatum) EEG Umlage oder deren Befreiung oder Verminderung vorliegt (siehe Tabelle unter Punkt 1.) - Netzbetreiber SyNa - Formular hier klicken - Netzbetreiber EVM - formlos - Netzbetreiber Westnetz - formlos |
nein | einmalig | einmalig |
2.2 Meldepflicht beim Netzbetreiber §71 jährliche, eigenverbrauchte Strommenge (Zählerstand des Zweirichtungszählers und des PV Zählers) - Netzbetreiber SyNa - Formular hier klicken - Netzbetreiber EVM - formlos - Netzbetreiber Westnetz - formlos |
nein | nein | jährlich bis 28.02 |
2.3 Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur jährliche, eigenverbrauchte Strommenge (Zählerstand des Zweirichtungszählers und des PV Zählers) Hierfür hat die BNA ein spezielles Formular veröffentlicht, mit der diese Meldung Online durchgeführt werden kann. |
nein | nein | jährlich bis 28.02 |
Polch, 26.04.2015 – Nicht erst seit Aktualisierung der DIN VDE 0126-23 / EN62446 (netzgekoppelte Photovoltaiksysteme) im Jahr 2012 ist eine Prüfung von Photovoltaiksystemen fest vorgeschrieben. Auch in den Vorschriften der Berufsgenossenschaft, der DIN VDE 0100, DIN VDE 0105, ABE 2008 (Allgemeine Bedingungen für Elektronikversicherungen), um nur Einige zu nennen, sind wiederholende Prüfungen vorgeschrieben. Was steckt nun dahinter und vor allen Dingen „Muss das sein?“
Das Bundesfinanzministerium hat die Abrechnung der Umsatzsteuer auf selbst verbrauchten Solarstrom geregelt. Demnach sollen steuerpflichtige Eigenverbraucher zur Wertermittlung ihres Stroms den Preis ihres Lieferanten nutzen. Zur Erfassung der selbst genutzten Energiemenge dürfen die vom Wechselrichter angezeigten Produktionsmengen verwendet werden. Auch die umsatzsteuerliche Behandlung von Energiespeichern ist nun geregelt
24. Januar 2014 | Hans Urban, Schletter GmbH
Im Zuge der Verhandlungen zur Regierungsbildung und zum Koalitionsvertrag ist das Wort "Energiewende" momentan in aller Munde. So wird zwar auf der einen Seite ständig und überall darüber geredet, aber die praktische Umsetzung ist komplett ins Stocken geraten. "Prozentpunkte" hier und "Cent" da - alles und jedes wird stets und ständig bis zum Erbrechen in der Öffentlichkeit diskutiert. Von einem Ziel, auf das man hinarbeitet und auf das all diese Maßnahmen ausgerichtet sind, hört man längst nichts mehr. Hat man das möglicherweise aus den Augen verloren?
Nach einer Halbierung des Ausbaus der Photovoltaik im Jahr 2013 ist für 2014 nochmals eine weitere Verminderung zu erwarten, sogar Projekte zum Eigenverbrauch, vorher mit viel Tamtam gefördert (Stichwort: Speicherförderung), sollen nun mit einer zusätzlichen Abgabe belegt werden. Windkraft wird z.B. in Bayern durch eine praktisch nicht mehr umsetzbare Abstandsregelung mit einem Federstrich komplett zum Erliegen gebracht.
Der Anteil der Kohlekraft steigt indessen ständig an, obwohl die meisten Kernkraftwerke aktuell noch am Netz sind. Flexible Gaskraftwerke werden aus wirtschaftlichen Gründen vom Netz genommen. Wo findet hier aktuell noch Energiewende statt? Wo soll erneuerbare Energie, um fossile Energieträger zu ersetzen, denn noch herkommen?